Die Vertreterversammlung
Die Aufgaben der Vertreterversammlung umfassen die Beratung und Beschlussfassung über Grundsatzfragen, die Entgegennahme und Beratung des Tätigkeitsberichts des Vorstands und die Entlastung des Aufsichtsrates. Ihre Mitglieder sind in der Regel Delegierte, die von den Mitgliedsverbänden und Untergliederungen entsendet werden, um die Interessen der Organisation auf dieser Ebene zu vertreten.