Schulbegleitung
Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe arbeiten wir im Fachbereich Pädagogische Dienste unter anderem im Auftrag des Jugendamtes und erfüllen hierfür Aufgaben im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII), der Erziehungsbeistandschaft (nach § 30 SGB VIII) sowie der Schulbegleitung (nach § 35a SGB VIII).
Im Bereich der Schulbegleitung werden Kinder und Jugendliche mit einer seelischen, bzw. einer drohenden seelischen Behinderung in ihrem schulischen Umfeld, während des Unterrichts und in den Pausen, pädagogisch begleitet und gestärkt.
Unsere Fachkräfte unterstützen die Teilhabe am Unterricht und fördern die schrittweise Entwicklung von Selbstständigkeit im schulischen Alltag.
Die Beratung, Prüfung des Hilfebedarfs sowie die Entscheidung über Art und Umfang der Hilfe erfolgen ausschließlich durch das zuständige Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens.
Unsere Tätigkeit beginnt nach der Bewilligung der Hilfe durch das Jugendamt.