Erziehungsbeistand
Wir begleiten Jugendliche bei deren Verselbständigung und Loslösung vom Elternhaus und bieten ihnen Orientierung und Unterstützung auf ihrem zukünftigen Lebensweg.
Unser Dienst arbeitet im Auftrag des Jugendamtes, dorthin können sich Eltern, Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen wenden, sich informieren und Rat suchen.
Definition
Wenn Kinder und Jugendliche große Probleme im Alltag, in der Schule und zu Hause haben, kann für sie ein Erziehungsbeistand eingeschaltet werden. Diese pädagogische Fachkraft arbeitet mit den Kindern und Jugendlichen.
Gemeinsam mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen, den Eltern und einer Mitarbeiterin des Jugendamtes werden im Vorfeld der Hilfe ihre Ziele, Inhalte und ihre Dauer festgelegt.
Der Erziehungsbeistand kommt vom Jugendamt oder einem freien Träger wie der Caritas.
Die Kommune ist für die Bereitstellung der Hilfe verantwortlich und trägt auch die Kosten.
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
"Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern."