Der Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat obliegt die Förderung, Beratung und Kontrolle des Vorstandes. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Fünf Mitglieder wurden von der Vertreterversammlung gewählt. Ein Mitglied hat der Aufsichtsrat zugewählt. Seine Aufgaben umfassen:
Kontrolle der Geschäftsführung
Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und stellt sicher, dass dieser im Einklang mit der Satzung, den gesetzlichen Vorgaben und dem caritativen Auftrag handelt.
Beratung bei strategischen Entscheidungen
Er steht dem Vorstand beratend zur Seite - insbesondere bei wirtschaftlichen Fragen, strukturellen Entwicklungen und der mittel- bis langfristigen Ausrichtung des Verbands.
Finanzielle Aufsicht
Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss und achtet auf eine wirtschaftlich verantwortungsvolle Haushaltsführung. Er trägt damit zur finanziellen Stabilität und Transparenz des Verbands bei.
Genehmigung besonderer Geschäfte
Für bestimmte Entscheidungen, die über das Tagesgeschäft hinausgehen - etwa größere Investitionen, Darlehen oder Immobiliengeschäfte - ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.
Bericht an die Vertreterversammlung
Der Aufsichtsrat informiert die Vertreterversammlung regelmäßig über seine Arbeit und die Entwicklung des Verbands. Dabei benennt er auch etwaige Risiken oder Unstimmigkeiten.
Als Teil der verbandlichen Selbstkontrolle trägt der Aufsichtsrat wesentlich dazu bei, dass die Arbeit des Caritasverbands im Landkreis Rastatt e.V. verantwortungsvoll, transparent und im Sinne der katholischen Soziallehre erfolgt.