Sozialpädagogische Familienhilfe
Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe arbeiten wir im Fachbereich Pädagogische Dienste unter anderem im Auftrag des Jugendamtes und erfüllen hierfür Aufgaben im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII), der Erziehungsbeistandschaft (nach § 30 SGB VIII) sowie der Schulbegleitung (nach § 35a SGB VIII).
Im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe beraten, unterstützen und begleiten wir Familien in ihrem Lebensalltag und bei pädagogischen Fragen, helfen über Stolpersteine hinweg, stärken die Familienmitglieder und erarbeiten gemeinsam neue Ideen und Lösungen, für ein anderes, friedliches Zusammenleben.
So unterstützen wir bei der Strukturierung des Alltags, der Stärkung der Erziehungskompetenzen, bei einem konstruktiven Umgang mit Konflikten, die Förderung vorhandener Ressourcen und der Entwicklung tragfähiger Perspektiven, mit dem Ziel der nachhaltigen Stabilisierung der Familie.
Die Beratung, Prüfung des Hilfebedarfs sowie die Entscheidung über Art und Umfang der Hilfe erfolgen ausschließlich durch das zuständige Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens.
Unsere Tätigkeit beginnt nach der Bewilligung der Hilfe durch das Jugendamt.