Erziehungsbeistandschaft
Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe arbeiten wir im Fachbereich Pädagogische Dienste unter anderem im Auftrag des Jugendamtes und erfüllen hierfür Aufgaben im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII), der Erziehungsbeistandschaft (nach § 30 SGB VIII) sowie der Schulbegleitung (nach § 35a SGB VIII).
Im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft begleiten wir Jugendliche bei deren Verselbständigung und Loslösung vom Elternhaus und bieten ihnen Orientierung und Unterstützung auf ihrem zukünftigen Lebensweg.
Die Beratung, Prüfung des Hilfebedarfs sowie die Entscheidung über Art und Umfang der Hilfe erfolgen ausschließlich durch das zuständige Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens.
Unsere Tätigkeit beginnt nach der Bewilligung der Hilfe durch das Jugendamt.