Der Caritasverband für den Landkreis Rastatt e. V. hat die AZAV-Zulassung als zugelassener Träger für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Caritasverband für den Landkreis Rastatt e. V. hat die AZAV-Zulassung als zugelassener Träger für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.