SKM Rastatt
Betreuungsarbeit:
Der SKM Rastatt als anerkannter Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB im Landkreis Rastatt tätig. Neben der planmäßigen Gewinnung, Anleitung und fachlichen Begleitung von Ehrenamtlichen führen wir als Vereinsbetreuer selbst hauptberufliche Betreuungen. Wir informieren auch über Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Ziel der Betreuungstätigkeit ist die Stärkung und Unterstützung der Ziele und Rechte von Menschen, die Ihre Belange nicht mehr alleine vertreten und durchsetzen können. Entgegen der früher gültigen Rechtsauffassung sind die von uns rechtlich betreuten Personen nicht „entmündigt“ sondern vielmehr sind wir für sie als Berater, Begleiter und Unterstützer in ihren Angelegenheiten tätig. Dies hat zur Konsequenz, dass grundsätzlich Betreuer und Betreuter gleichermaßen rechtsgültige Handlungen durchführen können (Ausnahme: bei Geschäftsunfähigkeit des Betreuten).
Unter dem Motto „Jeder Mensch braucht eine Person des Vertrauens“ sind wir als Verein auch eine Vermittlungseinrichtung, die sozial engagierte Menschen einerseits und Personen , die einen rechtlichen Betreuer benötigen, andererseits zusammenbringt. So sind bei uns sowohl Menschen dabei, die für Familienangehörige die Betreuung führen, als auch Betreuer, die für andere Einzelpersonen (im Alter über 18 Jahren) rechtliche Betreuer sind.
Folgender Personenkreis wird von uns an diese Mitarbeiter vermittelt:
Der SKM Rastatt als anerkannter Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB im Landkreis Rastatt tätig. Neben der planmäßigen Gewinnung, Anleitung und fachlichen Begleitung von Ehrenamtlichen führen wir als Vereinsbetreuer selbst hauptberufliche Betreuungen. Wir informieren auch über Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Ziel der Betreuungstätigkeit ist die Stärkung und Unterstützung der Ziele und Rechte von Menschen, die Ihre Belange nicht mehr alleine vertreten und durchsetzen können. Entgegen der früher gültigen Rechtsauffassung sind die von uns rechtlich betreuten Personen nicht „entmündigt“ sondern vielmehr sind wir für sie als Berater, Begleiter und Unterstützer in ihren Angelegenheiten tätig. Dies hat zur Konsequenz, dass grundsätzlich Betreuer und Betreuter gleichermaßen rechtsgültige Handlungen durchführen können (Ausnahme: bei Geschäftsunfähigkeit des Betreuten).
Unter dem Motto „Jeder Mensch braucht eine Person des Vertrauens“ sind wir als Verein auch eine Vermittlungseinrichtung, die sozial engagierte Menschen einerseits und Personen , die einen rechtlichen Betreuer benötigen, andererseits zusammenbringt. So sind bei uns sowohl Menschen dabei, die für Familienangehörige die Betreuung führen, als auch Betreuer, die für andere Einzelpersonen (im Alter über 18 Jahren) rechtliche Betreuer sind.
Folgender Personenkreis wird von uns an diese Mitarbeiter vermittelt:
- Verwirrte, ältere Menschen
- Geistig behinderte Menschen
- Psychisch kranke Menschen.
- Die Regelung der finanziellen Angelegenheiten Gesundheitliche Belange zu ordnen (Arztbesuche, Untersuchungen, Behandlungen etc.)
- Die Verhandlung mit Behörden sowie Antragstellung von Leistungen
- Die Bestimmung des Aufenthalts u.v.m.
