Menschen mit Behinderungen
Ziele
Ethische Ziele
Die Universalität der Menschenwürde soll ohne Einschränkungen auf alle Menschen mit Behinderungen angewendet und das Leistungsprinzip soll nicht zum Selbstzweck werden.
Mögliche Einschränkungen und Lasten, die sich aus der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung ergeben, sollen gerecht verteilt werden.
Eine Gesellschaft ohne Leid soll als Illusion erkannt werden und diese Illusion soll sich nicht als tödliches Mitleid weiterentwickeln.
VertreterInnen der Kirchen sollen die Bemühungen um die Lebensbedingungen behinderter Menschen in Staat und Gesellschaft als Arbeit an den Prinzipien der Kath. Soziallehre und letztlich an der Verbreitung des Evangeliums erkennen und das Referat und den Deutschen Caritasverband in dieser Arbeit unterstützen.
Politische Ziele
Die Veränderungen des Sozialstaates sollen so mitgestaltet werden, dass der Staat und seine Administration einerseits die Selbstbestimmung und Selbsthilfekräfte behinderter und psychisch kranker Menschen fördern, aber andererseits die Verantwortung für die notwendige Hilfe übernehmen.
Die VertreterInnen des Gesetzgebers und der staatlichen Administration sollen die Konsequenzen ihres gesetzgeberischen und administrativen Handelns für behinderte und psychisch kranke Menschen erkennen, dazu Stellung beziehen und dafür die Verantwortung tragen.
Eine Koalition zwischen allen gesellschaftlichen Kräften soll entstehen, die sich für die Selbstbestimmung und Einbeziehung (Integration) behinderter und psychisch kranker Menschen einsetzen und die Solidarität und die Verwirklichung eines Nachteilsausgleichs einfordern und vorleben.
Fachliche und organisatorische Ziele
Die fachlichen und organisatorischen Standards sollen gemessen werden am Bedarf und an der Lebenswelt behinderter und psychisch kranker Menschen; die Betroffenen sollen immer in die Entwicklung und Festlegung als Experten ihrer eigenen Not oder ihres eigenen Anspruchs einbezogen werden; die Hilfe soll auf allen Ebenen zielgerichtet, systematisch und planvoll organisiert und überall bedarfsgerecht und effizient erbracht werden.
Die Hilfen und Leistungen sollen bedarfsgerecht und leistungsgerecht finanziert werden.
Die Verantwortung für die Finanzierung der Hilfen soll neben der staatlichen und gesetzlich vorgesehenen Förderung weiterhin auch von privaten Initiativen mitgetragen und weiterentwickelt werden, wie es z.B. über die Aktion Sorgenkind für die Behindertenhilfe und Psychiatrie geschieht.

