Kurberatung für Mütter und Väter
Rund um die Uhr im Einsatz, gefordert von Kindern,
Familie, im Beruf,….. da bleibt die eigene Gesundheit schnell auf der
Strecke.
Andauernde Erschöpfung, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, innere Unruhe, Essstörungen, Rückenschmerzen, Probleme in der Ehe / Partnerschaft, Probleme mit den Kindern, kranke Kinder …… bei Müttern (und Vätern) kommt oft vieles zusammen. Dann ist es einfach zuviel.
Wieder gesund werden, den Alltagsanforderungen wieder gewachsen sein, neue Kraft schöpfen, das können Sie bei einer Kur für Mütter, für Mütter mit ihren Kindern, Väter mit ihren Kindern.
Für Mütter, die minderjährige Kinder (in der Regel bis 12 Jahre) versorgen, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kind/ ihren Kindern an der Maßnahme teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Mitaufnahme für den Erfolg der Maßnahme nicht abträglich ist. Eine Mutter-Kind-Kur beantragen können:
Andauernde Erschöpfung, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, innere Unruhe, Essstörungen, Rückenschmerzen, Probleme in der Ehe / Partnerschaft, Probleme mit den Kindern, kranke Kinder …… bei Müttern (und Vätern) kommt oft vieles zusammen. Dann ist es einfach zuviel.
Wieder gesund werden, den Alltagsanforderungen wieder gewachsen sein, neue Kraft schöpfen, das können Sie bei einer Kur für Mütter, für Mütter mit ihren Kindern, Väter mit ihren Kindern.
Für Mütter, die minderjährige Kinder (in der Regel bis 12 Jahre) versorgen, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kind/ ihren Kindern an der Maßnahme teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Mitaufnahme für den Erfolg der Maßnahme nicht abträglich ist. Eine Mutter-Kind-Kur beantragen können:
- Versicherte, die leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkelkinder aktuell erziehen und betreuen
- Mütter (mit ihren Kindern) bei psychischen, psychosomatischen und somatischen Störungen und Erkrankungen
- Mütter (mit ihren Kindern) mit erheblichen Risikofaktoren im persönlichen Lebensstil und in der Mutter-Kind-Beziehung
- und gleichzeitig:
- das Kind behandlungbedürftig ist und seiner Indikation entsprechend behandelt werden kann, oder
- zu befürchten ist, dass eine maßnahmebedingte Trennung von der Mutter zu psychischen Störungen des Kindes führen kann (z.B. aufgrund des Alters), oder
- bei Müttern, insbesondere bei allein erziehenden und/oder berufstätigen Müttern, eine belastete Mutter-Kind Beziehung verbessert werden soll, oder
- wegen einer besonderen familären Situation eine Trennung des/der Kinder von der Mutter unzumutbar ist, oder
- das Kind während der Leistungsinanspruchnahme der Mutter nicht anderweitig betreut und versorgt werden kann und die Druchführung der Leistung für die Mutter daran scheitern kann.
Bei Fragen wenden sie sich Bitte an Frau Kowollik
Tel.: +49-7222-775-27
Fax.:+49-7222-775-60
Oder per Mail
