Ehrenamt und Freiwilligendienste

Bürgerengagement wird als Oberbegriff für verschiedene Engagementformen in der Gesellschaft verwendet; solche sind: Ehrenamt bzw. Freiwilligentätigkeit, Freiwilligendienst oder Zivildienst.

Eine Ehrenamtliche beziehungsweise freiwillige Tätigkeit liegt vor, wenn sich Menschen

  • zumeist 2 bis 5 Stunden pro Woche
  • vom Alter unabhängig
  • unentgeltlich (nicht auf Gewinn aus)
  • i.d.R. bei Absicherung gegen Risiken (Unfall, Haftpflicht)
  • kontinuierlich oder in Projekten
  • im sozialen, ökologischen, kulturellen, pastoralen, politischen, Frieden und Versöhnung stiftenden Bereich, im Bereich der Bildung, des Sports o.a. für das Gemeinwohl engagieren


Ehrenamtliche beziehungsweise freiwillige Tätigkeit wird im sozialen Bereich eingebracht in der Bewältigung von Aufgaben an der Basis, in Gremien, in Vorstandstätigkeit, in der Förderung, Begleitung und Reflexion von Bürgerengagement.


Seit Mitte der 90er Jahre hat der Bereich Ehrenamt bzw. Freiwilligentätigkeit einen starken Wandel erlebt. Neben dem traditionellen Ehrenamt haben sich neue Formen von Freiwilligentätigkeit entwickelt, die nicht immer eindeutig voneinander abgegrenzt werden können. Ehrenamt / Freiwilligentätigkeit wird vielfach synonym verwendet; gleichwohl sind unterscheidende Akzente deutlich: "Ehrenamtlich tätig" sind zum einen Personen, die "Ämter" innehaben, in die sie i.d.R. gewählt wurden (z.B. (Pfarr)gemeinderat, Elternbeirat, Vereinsvorsitz, Vorstandsmitglied) zum anderen, die über einen längeren Zeitraum hinweg kontinuierlich Aufgaben an der Basis, zumeist als Mitglieder von Vereinen, Verbänden, Parteien oder Kirchen, in oben beschriebenem Sinne bewältigen. "Freiwillige" sind Personen, die Projekt bezogen, eine solch bestimmte Aufgabe, zumeist von kurzer Dauer übernehmen.

Ein Freiwilligendienst liegt vor, wenn sich Menschen

  • in freier Entscheidung
  • in Vollzeit oder Teilzeit (einer beruflichen Beschäftigung vergleichbar)
  • nach der Schulpflicht und in gereifter Verantwortung (i.d.R. ab 17 Jahre)
  • nicht gegen Gehalt oder Honorar
  • bei einer Organisation oder Institution
  • für den Zeitraum von mindestens 3 und höchstens 24 Monate
  • Bei Vollzeit (d.s. 30 - 38,5 Wochenstunden):
    • i.d.R. bei Erhalt von Leistungen: Unterkunft, Verpflegung, ggf. Taschengeld
    • i.d.R. bei Übernahme der Kosten für Risikoversicherungen: Unfall, Haftpflicht, Krankheit
    • i.d.R. bei Übernahme der Kosten für Krankenversicherung
    • Ggf. Sozialversicherung: Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung
  • Bei Teilzeit (d.s. mindestens 20 Wochenstunden:
    • i.d.R. bei teilweisem Erhalt von Leistungen: ggf. Verpflegung, Taschengeld
    • i.d.R. bei Übernahme der Kosten für Risikoversicherungen: Unfall, Haftpflicht, gegebenenfalls teilweiser Übernahme der Kosten für Krankenversicherung

im sozialen, ökologischen, kulturellen, pastoralen, politischen, Frieden und Versöhnung stiftenden Bereich, im Bereich der Bildung, des Sports o.a.für das Gemeinwohl engagieren. Freiwilligendienste richten sich nach den Vorstellungen der Freiwilligen, den Notwendigkeiten der Einsatzstelle und, soweit vorhanden, nach geltenden Richtlinien.

Rechtsformen von Freiwilligendiensten:

Freiwilligendienst kann derzeit geleistet werden, wer noch nicht 27 Jahre alt ist, als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), als Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) und auch im Bereich des Sports und Kultur; als Europäischer Freiwilligendienst bis 26 Jahre (für Deutsche nur im Ausland, für Ausländer in Deutschland möglich). Zivildienstpflichtige haben die Möglichkeit, einen Anderen Dienst im Ausland oder ein FSJ zu leisten. Andere Rechtsformen gibt es derzeit nicht; Einsätze außerhalb dieser Rechtsformen, geleistet nach obiger Definition, gelten dann als rechtlich nicht geregelt.